„Sage nicht du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“
(Johann Capar Lavater)
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Katharina Bohnhorst hilft Ihnen in allen Belangen des Erbrechts | und ist dabei ganz Mensch
Ganzheitliche Betrachtung
Bei der Bearbetung Ihrer erbrechtlichen Fragen brauchen Sie einen Anwalt, der einen umfassenden Überblick über nahezu alle Begebenheiten zur Klärung Ihres Anliegens hat. Für mich bedeutet das, zunächst zuhören und kennenlernen. Nur so bin ich in der Lage, mit Ihnen gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten und Ihre Wünsche letztendlich erfüllen zu können.
Die Fragen sind vielfältig, gezielte Übergabe, Fragen zur Erbschaftssteuer, Patientenverfügung und noch vieles mehr. Auseinandersetzung mit dem Tod fällt schwer.
Anwaltliche Hilfe ist bedauerlicherweise zu oft noch im Erbfall erforderlich. Bedauerlich deshalb, weil die Familie dann auf die Probe gestellt wird. Wir lassen Sie nicht allein. Fragen Sie uns und wir werden Ihnen sagen, welche Möglichkeiten wir sehen und was auf Sie zukommt, auch in finanzieller Hinsicht.
Coronavirus | Erbrecht
Termin beim Anwalt, Ausgangssperre, was nun?
Es ist paradox, doch in diesen schweren Zeiten fallen der Wunsch nach einem Beratungstermin zusammen mit der Angst vor Begegnung. Wer jetzt Hilfe braucht, der hat eventuell nicht viel Zeit. Wir kommen Ihnen entgegen und sind neben Telefon auch per Videochat für Sie erreichbar. Das ist gut für die Gesundheit aller und Sie sparen sich die Anfahrt dazu.
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Testament
Immer wieder sehen wir, wie unangenehm es den Menschen ist, sich zu Lebzeiten mit ihrem Tod auseinanderzusetzen.
Trotzdem raten wir nicht dazu, es zu unterlassen. Die Folgen für die, die bleiben, sind häufig sehr unangenehm.
Sprechen Sie uns an, gern begleiten wir Sie durch das Thema frühzeitig, aber wir stehen auch für Sie bereit, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
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Erbvertrag
Der Erbvertrag ist neben dem Testament eine weitere Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.
Der Erbvertrag unterscheidet sich vom Testament im Wesentlichen dadurch, dass sich der Erblasser im Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner bindet und die Regelungen nicht einseitig rückgängig machen kann.
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Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist eine Vielzahl von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erhalten haben. Die einzelnen Personen werden als Miterben im Unterschied zum Alleinerben bezeichnet.
Oft sind sich die Miterben nicht einig, wie mit dem Nachlass verfahren wird, weshalb es notwendig wird, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen.
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Pflichtteil
Ein Erblasser kann die eigenen Kinder nur im Ausnahmefall vom Erbe ausschließen, denn sie haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Um seine Höhe wird oft gestritten.
Wir prüfen die Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs und die Berechnung des Pflichtteils auf Basis der ebenfalls zu prüfenden Nachlassverzeichnisses.
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Wohnrecht / Nießbrauch
Als Wohnrecht bezeichnet man die Befugnis, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Hiervon zu unterscheiden ist das Nießbrauchsrecht, das über das eigentlilche Wohnrecht hinausgeht und den Inhaber beispielsweise berechtigt, ein Gebäude oder Teile hiervon zu vermieten.
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Vermächtnis
Soll lediglich ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass übertragen werden, kann dies in Form eines Vermächtnisses geregelt werden.
Das Vermächtnis kann sich auch auf einen sehr wertvollen Gegenstand beziehen, der den größten Teil des Nachlasses ausmacht.
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Übergabevertrag
Möchten Sie einen Teil Ihres Eigentums noch zu Lebzeiten an Familienmitglieder verschenken, die das Vermögen im Erbfall ohnehin erhalten würden, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Eine Immobilie kann so beispielsweise durch einen Übergabevertrag gezielt steuerfrei übertragen bzw. verschenkt werden.
Hierbei sind jedoch insbesondere Pflilchtteilsrechte bzw. Steuerfreibeträge zu beachten, sodass ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte.
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Erbschein
Der Erbschein ist ein Dokument, das feststellt, wer Erbe ist und welchen Beschränkungen dieser unterliegt. Sofern ein Testament vorhanden ist, ist die Beantragung eines Erbscheins nicht mehr notwendig, da das Testament selbst die entsprechenden Regelungen enthält.
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Vorsorgevollmacht
Beauftragen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche, z. B. für die finanziellen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung, wenn Sie als Vollmachtgeber nicht mehr dazu in der Lage sind.
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Patientenverfügung
Sie müssen einwilligungsfähig und volljährig sein, um für den Fall der persönlichen Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festzulegen, ob Sie in bestimmte, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht unmittelbar bevorstehende, Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen. Ihr Betreuer oder Bevollmächtigter prüft, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft und verleiht Ihrem Willen Ausdruck und Geltung.
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Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist eine Willenäußerung, die vom Betreuungsgericht im Fall der Anordnung einer Betreuung berücksichtigt wird. Sollten Sie beispielsweise in Folge einer Krankheit Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können, muss ein Betreuer bestellt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Wahl des Betreuers zu beeinflussen.
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